Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Kind Immobilien-Kontor für Immobilienverkäufer
(Stand: 06.06.2022)

1. Der Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Immobilienmakler (AGB) von

Kind Immobilien-Kontor, Hildebertstraße 4, 50858 Köln („wir“) haben Gültigkeit für die

Geschäftsbeziehung zwischen Kind Immobilien-Kontor und dem Verkäufer („Sie“), der

Kind Immobilien-Kontor mit der Vermarktung seiner Immobilie beauftragt hat.

1.2. Hiervon abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt, es sei denn,

Kind Immobilien-Kontor stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3. Diese AGB gelten auch dann, wenn Kind Immobilien-Kontor in Kenntnis von

Bedingungen des Verkäufers, welche diesen AGB entgegenstehen oder hiervon

abweichen, die Leistungen an den Verkäufer vorbehaltlos erbringt.

2. Der Vertragsabschluss
2.1. Kind Immobilien-Kontor hat auf Basis der AGB und nach Maßgabe des Angebots dem

Verkäufer ein verbindliches Angebot zur Vermarktung seiner Immobilie unterbreitet.

2.2. Bei Annahme dieses Angebots kommt somit ein verbindlicher Maklervertrag mit dem

vereinbarten Inhalt zustande.

2.3. Der Verkäufer versichert mit der Annahme des Angebots der rechtmäßige Eigentümer

der betreffenden Immobilie zu sein. Sollte es mehrere Eigentümer geben, dann bestätigt

der Verkäufer, dass er von den eventuellen Miteigentümern oder anderweitig

Verfügungsberechtigten zum Abschluss des Maklervertrags ermächtigt ist.

3. Die Vertragslaufzeit und die Kündigung
3.1. Der Maklervertrag wird für die Dauer von sechs (6) Monaten als initiale Vertragslaufzeit

geschlossen, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Während der initialen

Vertragslaufzeit ist die ordentliche Kündigung des Maklervertrags ausgeschlossen. Sollte

der Maklervertrag nicht von einer der beiden Parteien unter Einhaltung einer

Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt werden, verlängert sich die initiale

Vertragslaufzeit um weitere drei (3) Monate.

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Kind Immobilien-Kontor, Inhaber Jan-Peter Kind | Hildebertstr. 4 | 50858 Köln|Tel.: 0177 – 33 66 410|

jpkind@kindimmobilienkontor.de | Steuer-Nr. 223/5148/5871

Zuständige Aufsichtsbehörde nach §34c GewO: Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung

3.2. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem

Grund. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der beiden

Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt

oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört

wurde, so dass ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist.

3.3. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.


4. Die Maklerprovision
4.1. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Provision an Kind

Immobilien-Kontor .

4.2. Mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und einem von

Kind Immobilien-Kontor nachgewiesenen oder vermittelten Kaufinteressenten entsteht

der Provisionsanspruch für Kind Immobilien-Kontor. Dies hat auch dann Gültigkeit, wenn

der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber auf

Grund der Tätigkeit von Kind Immobilien-Kontor, erfolgt.

4.3. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt ebenso der Verkauf eines ideellen oder

realen Anteils an einem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und

Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem vom

Verkäufer mit dem Verkauf der Immobilie verfolgten Zweck wirtschaftlich entspricht.

4.4. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen

des Käufers an den Verkäufer. Hierzu ist jedoch Voraussetzung, dass die Leistungen dem

Verkäufer zufließen. Durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises wird der

Provisionsanspruch von Kind Immobilien-Kontor nicht reduziert.

4.5. Die vereinbarte Provision enthält die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des

Abschlusses des Vertrags gültigen Höhe. Bei gesetzlichen Änderungen des

Mehrwertsteuer-Satzes wir die Provision entsprechend angepasst.

4.6. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

4.7. Zahlungen sind in jedem Falle nach §366 Abs. 2 BGB zu verrechnen.


5. Die Leistungen von Kind Immobilien-Kontor
5.1. Zu den Aufgaben von Kind Immobilien-Kontor gehören insbesondere

Wertermittlung

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Erstellen einer individuellen Vermarktungsstrategie

Durchführung der in der Vermarktungsstrategie festgelegten Maßnahmen (Erstellen der

Fotos und des Exposés, Energieausweis)

Terminierung und Durchführung von Besichtigungen

Einholen eines Finanzierungsnachweises

Umfassende Betreuung der Kaufinteressenten

Vorbereitung und Begleitung des Notartermins

5.2 Die konkreten Marketingmaßnahmen und Ausgestaltung der Verkaufsunterlagen werden

individuell auf die zu verkaufende Immobilie angepasst und werden mit dem Verkäufer

abgestimmt.

5.3 Die in 5.1 genannten Leistungen von Kind Immobilien-Kontor sind mit der im Erfolgsfalle

zu zahlenden Provision abgegolten. Für den Verkäufer sind diese Leistungen kostenlos,

wenn es sich bei der zu verkaufenden Immobilie um ein reines Wohngebäude oder um

eine Gewerbeimmobilie mit einem Gewerbeanteil von maximal 25% handelt. Ansonsten

ist Kind Immobilien-Kontor berechtigt, eine zuvor ausdrücklich vereinbarte Vergütung in

Rechnung zu stellen oder die Erbringung der Leistung abzulehnen.


6. Die Rechte und die Pflichten von Kind Immobilien-Kontor
6.1. Kind Immobilien-Kontor ist berechtigt, die entsprechenden Maklerleistungen selbst oder

auch durch Dritte zu erbringen. Im Falle einer Leistungserbringung durch Dritte

entstehen dem Verkäufer hierdurch keine weiteren Kosten oder andere belastende

Verpflichtungen.

6.2. Kind Immobilien-Kontor wird den Maklerauftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen

Kaufmanns durchführen.

6.3. Kind Immobilien-Kontor wird hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrages

erlangten Kenntnisse über den Verkäufer Verschwiegenheit bewahren.

6.4. Kind Immobilien-Kontor darf sowohl für den Verkäufer als auch den Kaufinteressenten

entgeltlich tätig sein.

6.5. Kind Immobilien-Kontor wird den Verkäufer über alle Umstände umgehend informieren,

die für dessen Verkaufsentscheidung von Bedeutung sein können. Zu eigenen

Nachforschungen ist Kind Immobilien-Kontor nur verpflichtet, wenn deren Bedeutung

und Erforderlichkeit offensichtlich sind. In allen anderen Fällen ist Kind ImmobilienKontor zur eigenen Nachforschung nur verpflichtet, wenn dies separat vereinbart ist.

6.6. Kind Immobilien-Kontor darf bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags, welcher die

betreffende Immobilie des Verkäufers zum Gegenstand hat, anwesend sein und eine

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vollständige Vertragsabschrift erhalten. Kommt ein Vertrag ohne die Anwesenheit von

Kind Immobilien-Kontor zustande, ist Kind Immobilien-Kontor vom Zustandekommen

eines Vertrages unverzüglich zu informieren und nach Aufforderung eine vollständige

Abschrift des Vertrages zur Verfügung zu stellen.

6.7. Sämtliche Urheberschutzrechte und Leistungsschutzrechte der von Kind ImmobilienKontor erstellten Verkaufsunterlagen inklusive der erstellten Bilder liegen bei Kind

Immobilien-Kontor.

6.8. Kaufpreiszahlungen werden von Kind Immobilien-Kontor nicht entgegengenommen.


7. Die Rechte und die Pflichten des Verkäufers
7.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, Kind Immobilien-Kontor mindestens folgende Unterlagen

zur Verfügung zu stellen:

Grundriss(e) sowie ggf. weitere Pläne, Ansichten und Schnitte der Immobilie

Ggf. Teilungserklärung und Eigentümerversammlungsprotokolle

Wirtschaftsplan/Nebenkostenaufstellung

Ggf. den aktuellen Mietvertrag (persönliche Daten geschwärzt)

7.2. Kind Immobilien-Kontor wird von dem Verkäufer bevollmächtigt, Einsicht in das

Grundbuch der zu vermarktenden Immobilie zu nehmen und sich Kopien des

Grundbuchs anfertigen und aushändigen zu lassen sowie sich Unterlagen und

Informationen von der zuständigen Haus-/WEG-Verwaltung einzuholen. Kind

Immobilien-Kontor ist berechtigt, entsprechende Untervollmacht zu erteilen.

7.3. Der Verkäufer ist während der Vertragslaufzeit nicht berechtigt, weitere Makler parallel

zu beauftragen oder das Objekt privat zu veräußern. Alle Interessenten oder Makler, die

sich während des Verkaufs an ihn wenden, werden an Kind Immobilien-Kontor

verwiesen, um den Verkauf aus einer Hand steuern zu können.

7.4. Im Falle, dass der Verkäufer den Alleinvertretungsanspruch von Kind Immobilien-Kontor

verletzt, indem er das Objekt während der Vertragslaufzeit privat oder über einen

anderen Makler verkauft, verpflichtet er sich, eine angemessene Entschädigung zu

zahlen. Die Höhe dieser Entschädigung entspricht der Höhe der Provision, die der

Verkäufer an Kind Immobilien-Kontor hätte zahlen müssen, wenn der geregelte Verkauf

aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch Kind Immobilien-Kontor erfolgt

wäre.

7.5. Der Verkäufer hat Kind Immobilien-Kontor unverzüglich über alle Umstände, die die

Durchführung der Maklertätigkeit betreffen, zu unterrichten. Das gilt im besonderen

Maße auch für die Aufgabe oder die Änderung seiner Verkaufsabsicht.

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7.6. Der Verkäufer ist verpflichtet, Kind Immobilien-Kontor unverzüglich über eine etwaige

Vermietung seiner Immobilie oder Anpassungen im Mietvertrag zu unterrichten.

7.7. Der Verkäufer ist verpflichtet, die mit Kind Immobilien-Kontor getroffene

Provisionsvereinbarung in den Kaufvertrag aufzunehmen.

7.8. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages erhaltenen

Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf er diese Informationen nicht

an Dritte weitergeben.

7.9. Der Verkäufer wird anderen Maklern eine Tätigkeit im Hinblick auf die Immobilie

untersagen und diese an Kind Immobilien-Kontor verweisen.


8. Der Energieausweis
Sollte der Verkäufer die Unterstützung bei der Erstellung des Energieausweises

wünschen, dann lässt Kind Immobilien-Kontor den entsprechenden Energieausweis auf

Basis vorliegender Verbrauchsdaten erstellen. Liegen keine Verbrauchsdaten vor, dann

beschafft Kind Immobilien-Kontor den Bedarfsausweis. Die hierfür erforderlichen

Informationen muss der Verkäufer dem Kind Immobilien-Kontor dann bereitstellen.


9. Die Identitätsfeststellung
9.1. Der Verkäufer wird dem Kind Immobilien-Kontor eine Kopie eines gültigen

Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) zukommen lassen – jeweils

Vorder- und Rückseite.

9.2. Der Verkäufer stimmt zu, dass Kind Immobilien-Kontor Daten zur Identifizierung und

Überprüfung der Identität des Verkäufers gemäß der Verpflichtung aus §2 Abs. 1 Nr. 14

Geldwäschegesetz (GWG) 5 Jahre lang aufbewahrt. Kind Immobilien-Kontor sichert zu,

das diese Daten für keine anderen Zwecke außerhalb der Identitätsfeststellung genutzt

werden.


10. Der Datenschutz
10.1. Kind Immobilien-Kontor hat bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des

Auftraggebers die Bestimmungen der Datenschutzverordnung (DSGVO) und des

Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) zu beachten.

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Wegen der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung von Kind ImmobilienKontor verwiesen, die auf der Website von Kind Immobilien-Kontor jederzeit im Footer über den Link „Datenschutz“ abrufbar sind.


11. Die Haftung
11.1. Ansprüche des Verkäufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, soweit dies

gesetzlich zulässig ist. Jedoch sind hiervon ausgenommen Schadensersatzansprüche

des Verkäufers aus der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit, sowie die

Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung von Kind Immobilien-Kontor, ihrer gesetzlichen Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung

von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages

überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig

vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet

Kind Immobilien-Kontor nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es

sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus einer

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.2. Die in 11.1 enthaltenen Haftungsregeln gelten auch zugunsten der gesetzlichen

Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kind Immobilien-Kontor, wenn Ansprüche direkt

gegen diese geltend gemacht werden.


12. Die Schlussbestimmungen
12.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen

Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen

zwischen Kind Immobilien-Kontor und dem Verkäufer der Sitz von Kind ImmobilienKontor (Köln) vereinbart.

12.2. Der Maklervertrag sowie diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

12.3. Dieser Vertrag gibt sämtliche Punkte wieder und ersetzt alle vorherigen

Vereinbarungen. Es bestehen keine mündlichen Abreden. Änderungen, Ergänzungen

sowie die Kündigung bedürfen der Schriftform. Ebenso bedarf die Aufhebung oder

Modifizierung des Schriftformerfordernisses der Schriftform.

12.4. Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein,

berührt dies die Wirksamkeit des Maklervertrags und der AGB im Übrigen nicht. An

die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Falle eine Klausel, die dem Willen

der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an

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einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes

gilt für etwaige Lücken, die diese AGB enthalten.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Vertragserklärung zu

widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt vierzehn Tage ab Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch

nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel

246 § 2i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.

Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: Kind Immobilien Kontor,

Inhaber Jan-Peter Kind, Hildebertstr. 4, 50858 Köln. E-Mail: jpkind@kindimmobilienkontor.de

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und ggf. Ihrer

Telefon- / Telefaxnummer und E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der

Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten

haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die

Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung

verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt

haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden

Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen

während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen,

der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts

hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum

Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR

(Wenn Sie den Maklervertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden

es an uns zurück)

Kind Immobilien Kontor, Inhaber Jan-Peter Kind, Hildebertstr. 4, 50858 Köln,

jpkind@kindimmobilienkontor.de

Hiermit widerrufe/n □ ich □ wir den von □ mir □ uns (Zutreffendes biƩe ankreuzen) abgeschlossenen

Vertrag über die Erbringung von Maklerleistungen vom______________(Datum Vertragsabschluss)

Vorname,Name,Anschrift_____________________________________________________________

Datum:__________________________________Unterschrift:________________________________

ADRESSE

Kind Immobilien-Kontor

Jan-Peter Christoph Kind

Hildebertstr. 4

50858 Köln


Rufen Sie MICH an

Tel: 0177 - 33 66 410

Öffnungszeiten

Montags - Freitags
8:00 - 18:30 Uhr

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