ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von Kind Immobilien-Kontor für Immobilienverkäufer
(Stand: 06.06.2022)
1. Der Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Immobilienmakler (AGB) von
Kind Immobilien-Kontor, Hildebertstraße 4, 50858 Köln („wir“) haben Gültigkeit für die
Geschäftsbeziehung zwischen Kind Immobilien-Kontor und dem Verkäufer („Sie“), der
Kind Immobilien-Kontor mit der Vermarktung seiner Immobilie beauftragt hat.
1.2. Hiervon abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nicht anerkannt, es sei denn,
Kind Immobilien-Kontor stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3. Diese AGB gelten auch dann, wenn Kind Immobilien-Kontor in Kenntnis von
Bedingungen des Verkäufers, welche diesen AGB entgegenstehen oder hiervon
abweichen, die Leistungen an den Verkäufer vorbehaltlos erbringt.
2. Der Vertragsabschluss
2.1. Kind Immobilien-Kontor hat auf Basis der AGB und nach Maßgabe des Angebots dem
Verkäufer ein verbindliches Angebot zur Vermarktung seiner Immobilie unterbreitet.
2.2. Bei Annahme dieses Angebots kommt somit ein verbindlicher Maklervertrag mit dem
vereinbarten Inhalt zustande.
2.3. Der Verkäufer versichert mit der Annahme des Angebots der rechtmäßige Eigentümer
der betreffenden Immobilie zu sein. Sollte es mehrere Eigentümer geben, dann bestätigt
der Verkäufer, dass er von den eventuellen Miteigentümern oder anderweitig
Verfügungsberechtigten zum Abschluss des Maklervertrags ermächtigt ist.
3. Die Vertragslaufzeit und die Kündigung
3.1. Der Maklervertrag wird für die Dauer von sechs (6) Monaten als initiale Vertragslaufzeit
geschlossen, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Während der initialen
Vertragslaufzeit ist die ordentliche Kündigung des Maklervertrags ausgeschlossen. Sollte
der Maklervertrag nicht von einer der beiden Parteien unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt werden, verlängert sich die initiale
Vertragslaufzeit um weitere drei (3) Monate.
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Kind Immobilien-Kontor, Inhaber Jan-Peter Kind | Hildebertstr. 4 | 50858 Köln|Tel.: 0177 – 33 66 410|
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Zuständige Aufsichtsbehörde nach §34c GewO: Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung
3.2. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der beiden
Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt
oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört
wurde, so dass ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
3.3. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
4. Die Maklerprovision
4.1. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Provision an Kind
Immobilien-Kontor .
4.2. Mit Abschluss des voll wirksamen Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und einem von
Kind Immobilien-Kontor nachgewiesenen oder vermittelten Kaufinteressenten entsteht
der Provisionsanspruch für Kind Immobilien-Kontor. Dies hat auch dann Gültigkeit, wenn
der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrags, aber auf
Grund der Tätigkeit von Kind Immobilien-Kontor, erfolgt.
4.3. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt ebenso der Verkauf eines ideellen oder
realen Anteils an einem Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und
Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem vom
Verkäufer mit dem Verkauf der Immobilie verfolgten Zweck wirtschaftlich entspricht.
4.4. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen
des Käufers an den Verkäufer. Hierzu ist jedoch Voraussetzung, dass die Leistungen dem
Verkäufer zufließen. Durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises wird der
Provisionsanspruch von Kind Immobilien-Kontor nicht reduziert.
4.5. Die vereinbarte Provision enthält die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags gültigen Höhe. Bei gesetzlichen Änderungen des
Mehrwertsteuer-Satzes wir die Provision entsprechend angepasst.
4.6. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
4.7. Zahlungen sind in jedem Falle nach §366 Abs. 2 BGB zu verrechnen.
5. Die Leistungen von Kind Immobilien-Kontor
5.1. Zu den Aufgaben von Kind Immobilien-Kontor gehören insbesondere
Wertermittlung
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Erstellen einer individuellen Vermarktungsstrategie
Durchführung der in der Vermarktungsstrategie festgelegten Maßnahmen (Erstellen der
Fotos und des Exposés, Energieausweis)
Terminierung und Durchführung von Besichtigungen
Einholen eines Finanzierungsnachweises
Umfassende Betreuung der Kaufinteressenten
Vorbereitung und Begleitung des Notartermins
5.2 Die konkreten Marketingmaßnahmen und Ausgestaltung der Verkaufsunterlagen werden
individuell auf die zu verkaufende Immobilie angepasst und werden mit dem Verkäufer
abgestimmt.
5.3 Die in 5.1 genannten Leistungen von Kind Immobilien-Kontor sind mit der im Erfolgsfalle
zu zahlenden Provision abgegolten. Für den Verkäufer sind diese Leistungen kostenlos,
wenn es sich bei der zu verkaufenden Immobilie um ein reines Wohngebäude oder um
eine Gewerbeimmobilie mit einem Gewerbeanteil von maximal 25% handelt. Ansonsten
ist Kind Immobilien-Kontor berechtigt, eine zuvor ausdrücklich vereinbarte Vergütung in
Rechnung zu stellen oder die Erbringung der Leistung abzulehnen.
6. Die Rechte und die Pflichten von Kind Immobilien-Kontor
6.1. Kind Immobilien-Kontor ist berechtigt, die entsprechenden Maklerleistungen selbst oder
auch durch Dritte zu erbringen. Im Falle einer Leistungserbringung durch Dritte
entstehen dem Verkäufer hierdurch keine weiteren Kosten oder andere belastende
Verpflichtungen.
6.2. Kind Immobilien-Kontor wird den Maklerauftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen
Kaufmanns durchführen.
6.3. Kind Immobilien-Kontor wird hinsichtlich der im Rahmen dieses Maklervertrages
erlangten Kenntnisse über den Verkäufer Verschwiegenheit bewahren.
6.4. Kind Immobilien-Kontor darf sowohl für den Verkäufer als auch den Kaufinteressenten
entgeltlich tätig sein.
6.5. Kind Immobilien-Kontor wird den Verkäufer über alle Umstände umgehend informieren,
die für dessen Verkaufsentscheidung von Bedeutung sein können. Zu eigenen
Nachforschungen ist Kind Immobilien-Kontor nur verpflichtet, wenn deren Bedeutung
und Erforderlichkeit offensichtlich sind. In allen anderen Fällen ist Kind ImmobilienKontor zur eigenen Nachforschung nur verpflichtet, wenn dies separat vereinbart ist.
6.6. Kind Immobilien-Kontor darf bei Abschluss des notariellen Kaufvertrags, welcher die
betreffende Immobilie des Verkäufers zum Gegenstand hat, anwesend sein und eine
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vollständige Vertragsabschrift erhalten. Kommt ein Vertrag ohne die Anwesenheit von
Kind Immobilien-Kontor zustande, ist Kind Immobilien-Kontor vom Zustandekommen
eines Vertrages unverzüglich zu informieren und nach Aufforderung eine vollständige
Abschrift des Vertrages zur Verfügung zu stellen.
6.7. Sämtliche Urheberschutzrechte und Leistungsschutzrechte der von Kind ImmobilienKontor erstellten Verkaufsunterlagen inklusive der erstellten Bilder liegen bei Kind
Immobilien-Kontor.
6.8. Kaufpreiszahlungen werden von Kind Immobilien-Kontor nicht entgegengenommen.
7. Die Rechte und die Pflichten des Verkäufers
7.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, Kind Immobilien-Kontor mindestens folgende Unterlagen
zur Verfügung zu stellen:
Grundriss(e) sowie ggf. weitere Pläne, Ansichten und Schnitte der Immobilie
Ggf. Teilungserklärung und Eigentümerversammlungsprotokolle
Wirtschaftsplan/Nebenkostenaufstellung
Ggf. den aktuellen Mietvertrag (persönliche Daten geschwärzt)
7.2. Kind Immobilien-Kontor wird von dem Verkäufer bevollmächtigt, Einsicht in das
Grundbuch der zu vermarktenden Immobilie zu nehmen und sich Kopien des
Grundbuchs anfertigen und aushändigen zu lassen sowie sich Unterlagen und
Informationen von der zuständigen Haus-/WEG-Verwaltung einzuholen. Kind
Immobilien-Kontor ist berechtigt, entsprechende Untervollmacht zu erteilen.
7.3. Der Verkäufer ist während der Vertragslaufzeit nicht berechtigt, weitere Makler parallel
zu beauftragen oder das Objekt privat zu veräußern. Alle Interessenten oder Makler, die
sich während des Verkaufs an ihn wenden, werden an Kind Immobilien-Kontor
verwiesen, um den Verkauf aus einer Hand steuern zu können.
7.4. Im Falle, dass der Verkäufer den Alleinvertretungsanspruch von Kind Immobilien-Kontor
verletzt, indem er das Objekt während der Vertragslaufzeit privat oder über einen
anderen Makler verkauft, verpflichtet er sich, eine angemessene Entschädigung zu
zahlen. Die Höhe dieser Entschädigung entspricht der Höhe der Provision, die der
Verkäufer an Kind Immobilien-Kontor hätte zahlen müssen, wenn der geregelte Verkauf
aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch Kind Immobilien-Kontor erfolgt
wäre.
7.5. Der Verkäufer hat Kind Immobilien-Kontor unverzüglich über alle Umstände, die die
Durchführung der Maklertätigkeit betreffen, zu unterrichten. Das gilt im besonderen
Maße auch für die Aufgabe oder die Änderung seiner Verkaufsabsicht.
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7.6. Der Verkäufer ist verpflichtet, Kind Immobilien-Kontor unverzüglich über eine etwaige
Vermietung seiner Immobilie oder Anpassungen im Mietvertrag zu unterrichten.
7.7. Der Verkäufer ist verpflichtet, die mit Kind Immobilien-Kontor getroffene
Provisionsvereinbarung in den Kaufvertrag aufzunehmen.
7.8. Der Verkäufer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Maklervertrages erhaltenen
Informationen vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf er diese Informationen nicht
an Dritte weitergeben.
7.9. Der Verkäufer wird anderen Maklern eine Tätigkeit im Hinblick auf die Immobilie
untersagen und diese an Kind Immobilien-Kontor verweisen.
8. Der Energieausweis
Sollte der Verkäufer die Unterstützung bei der Erstellung des Energieausweises
wünschen, dann lässt Kind Immobilien-Kontor den entsprechenden Energieausweis auf
Basis vorliegender Verbrauchsdaten erstellen. Liegen keine Verbrauchsdaten vor, dann
beschafft Kind Immobilien-Kontor den Bedarfsausweis. Die hierfür erforderlichen
Informationen muss der Verkäufer dem Kind Immobilien-Kontor dann bereitstellen.
9. Die Identitätsfeststellung
9.1. Der Verkäufer wird dem Kind Immobilien-Kontor eine Kopie eines gültigen
Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) zukommen lassen – jeweils
Vorder- und Rückseite.
9.2. Der Verkäufer stimmt zu, dass Kind Immobilien-Kontor Daten zur Identifizierung und
Überprüfung der Identität des Verkäufers gemäß der Verpflichtung aus §2 Abs. 1 Nr. 14
Geldwäschegesetz (GWG) 5 Jahre lang aufbewahrt. Kind Immobilien-Kontor sichert zu,
das diese Daten für keine anderen Zwecke außerhalb der Identitätsfeststellung genutzt
werden.
10. Der Datenschutz
10.1. Kind Immobilien-Kontor hat bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des
Auftraggebers die Bestimmungen der Datenschutzverordnung (DSGVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) zu beachten.
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Wegen der Einzelheiten wird auf die Datenschutzerklärung von Kind ImmobilienKontor verwiesen, die auf der Website von Kind Immobilien-Kontor jederzeit im Footer über den Link „Datenschutz“ abrufbar sind.
11. Die Haftung
11.1. Ansprüche des Verkäufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, soweit dies
gesetzlich zulässig ist. Jedoch sind hiervon ausgenommen Schadensersatzansprüche
des Verkäufers aus der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit, sowie die
Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von Kind Immobilien-Kontor, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung
von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig
vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet
Kind Immobilien-Kontor nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, es
sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Verkäufers aus einer
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2. Die in 11.1 enthaltenen Haftungsregeln gelten auch zugunsten der gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Kind Immobilien-Kontor, wenn Ansprüche direkt
gegen diese geltend gemacht werden.
12. Die Schlussbestimmungen
12.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen
Rechts wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen
zwischen Kind Immobilien-Kontor und dem Verkäufer der Sitz von Kind ImmobilienKontor (Köln) vereinbart.
12.2. Der Maklervertrag sowie diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
12.3. Dieser Vertrag gibt sämtliche Punkte wieder und ersetzt alle vorherigen
Vereinbarungen. Es bestehen keine mündlichen Abreden. Änderungen, Ergänzungen
sowie die Kündigung bedürfen der Schriftform. Ebenso bedarf die Aufhebung oder
Modifizierung des Schriftformerfordernisses der Schriftform.
12.4. Sollte eine oder mehrere Klauseln in diesen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein,
berührt dies die Wirksamkeit des Maklervertrags und der AGB im Übrigen nicht. An
die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Falle eine Klausel, die dem Willen
der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an
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Zuständige Aufsichtsbehörde nach §34c GewO: Stadt Köln, Amt für öffentliche Ordnung
einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes
gilt für etwaige Lücken, die diese AGB enthalten.
WIDERRUFSBELEHRUNG
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen Ihre Vertragserklärung zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt vierzehn Tage ab Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch
nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflicht gemäß Artikel
246 § 2i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: Kind Immobilien Kontor,
Inhaber Jan-Peter Kind, Hildebertstr. 4, 50858 Köln. E-Mail: jpkind@kindimmobilienkontor.de
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und ggf. Ihrer
Telefon- / Telefaxnummer und E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der
Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt
haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen
während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen,
der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
(Wenn Sie den Maklervertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden
es an uns zurück)
Kind Immobilien Kontor, Inhaber Jan-Peter Kind, Hildebertstr. 4, 50858 Köln,
jpkind@kindimmobilienkontor.de
Hiermit widerrufe/n □ ich □ wir den von □ mir □ uns (Zutreffendes biƩe ankreuzen) abgeschlossenen
Vertrag über die Erbringung von Maklerleistungen vom______________(Datum Vertragsabschluss)
Vorname,Name,Anschrift_____________________________________________________________
Datum:__________________________________Unterschrift:________________________________
ADRESSE
Kind Immobilien-Kontor
Jan-Peter Christoph Kind
Hildebertstr. 4
50858 Köln
Rufen Sie MICH an
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Montags - Freitags
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