Ihr Online-Energieausweis in wenigen Minuten

Einfach, schnell und sofort verfügbar!

Wozu brauchen Sie einen Energieausweis

Haben Sie es gewusst?...

Wenn Sie eine Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, dann ist es gesetzlich vorgeschrieben laut Energieeinsparverordnung EnEV dem Mieter oder Käufer unaufgefordert den Energieausweis der entsprechenden Immobilie vorzulegen.

Hier bieten wir in Zusammenarbeit mit einem renommierten Kooperationspartner für alle Immobilienbesitzer ein Online-Tool zur unkomplizierten Erstellung des Energieausweises.


Wird beim Immobilienverkauf benötigt

Ist gesetzlich vorgeschrieben

Muss dem Mieter oder Käufer vorgelegt werden

Der Energieausweis auf einen Blick

Zu jedem Energieausweis können Sie zusätzlich auch hier eine kostenlose Marktwerteinschätzung Ihrer Immobilie durchführen oder auch gerne einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. 

100 % rechtskonform bei Verkauf oder Vermietung

Gültig für jegliche Wohngebäude

Individuelle Darstellung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes

Datenauswertung durch zertifizierte Spezialisten

Datenupload bei der EnEV-Registrierungsstelle

Sofort verfügbar

Datenauswertung durch zertifizierte Spezialisten

10 Jahre Gültigkeitsdauer jedes Ausweises ab Ausstellungszeitpunkt

In 3 Schritten zum fertigen Energieausweis

01

Antrag stellen

Mit nur wenigen Klicks können Sie bei uns die erforderlichen Informationen zu Ihrer Liegenschaft eingeben, um den Energieausweis zu erstellen.

02

Berechnung

Auf Grundlage Ihre Eingabe wird automatisch der Energiewert berechnet, welcher die Basis für den Energieausweis bildet. 

03

Fertiger Energieausweis

Erhalten Sie im letzten Schritt per E-Mail den fertigen Energieausweis, welchen Sie für den Immobilenverkauf nutzen können. 

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Verbrauchsausweis erstellen
 (59,95€ inkl. MwSt.)
Bedarfsausweis erstellen 
(109,95€ inkl. MwSt.)

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Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern. Weitere Spezialfälle, für die Sie keinen Ausweis benötigen, werden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschrieben.

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